Der Bund
Confoederatio Helvetica
Die offizielle Bezeichnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (f: Confédération suisse, i: Confederazione Svizzera, r: Confederaziun svizra) lautet Confoederatio Helvetica und kommt aus dem Lateinischen. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Als Land mit vier Sprachen musste ein Konsens gefunden werden. Die Abkürzung CH wird auch als Nationalkennzeichen z.B. an Autos, Lastwagen etc verwendet. Ebenfalls zu finden ist die offizielle Bezeichnung auf den meisten Münzen und allen Banknoten.
‘Schweizerische’, der erste Teil der offiziellen Bezeichnung stammt vom Kanton Schwyz und bezog sich urpsrünglich nur auf die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden, die im Jahre 1291 auf der Rütliwiese den Eid zum ‘Ewigen Bund’ schlossen. Daher der andere Teil der heutigen offiziellen Bezeichnung Eidgenossenschaft.
Bundesstaat - Willensstaat
Seit 1848 ein Bundesstaat mit demokratisch parlamentarischem Aufbau, ist die Schweizerische Eidgenossenschaft ein Willensstaat, der neutral betrachtet in keiner Hinsicht eine Einheit bildet. Dies weder ethnisch, sprachlich noch religiös. Die Bundesverfassung von 1848 wurde erstmals 1874 komplett revidiert, anschliessend immer wieder angepasst und ergänzt und liegt nun seit dem 1. Januar 2000 in der aktuellen modernisierten Form vor. Darin sind die Kompetenzen des Bundes mehr oder weinger klar festgesetzt. Das Politsche System umfasst die folgenden Organe:
- das Volk
- die Stände (Kantone) und Gemeinden
- den Bund aufgeteilt in
- Legislative (Bundesversammlung)
- Exekutive (Bundesrat)
- Judikative (Bundesgericht)
Schweizerische Eidgenossenschaft
Dieses System ist weltweit einzigartig und beruht darauf, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft eine Willensnation ist. Eine Willensnation deshalb, weil alle Kantone aus freien Stücken beschlossen haben Teil des Staatenbundes, bestehend aus 23 Kantonen, zu werden. Die wichtigsten, ch-typischen Punkte des Systems sind die Direkte Demokratie und der stark ausgeprägte Föderalisums. Die direkte Demokratie gibt dem Volk die Möglichkeit mit verschiedenen Mitteln direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit von Bund und Kantonen zu nehmen. Der Föderalismus spiegelt sich in einer hohen Autonomie der Kantone und deren Einfluss auf und deren Beteligung an der Politik des Bundes wieder.
Die Bundesebene
Die Schweiz ist eine Demokratie und nach dem sogenannten Prinzip der Gewaltenteilung aufgebaut. Das Stimmvolk ist die oberste politische Instanz. In der Schweizerichen Eidgenossenschaft gibt es kein Staatsoberhaupt, keinen Regierungschef. Deshalb wird bereits auf Bundesebene eine ganz klare Gewaltenteilung praktiziert. Gewaltenteilung ist das Bestreben, Machtansammlung in der Hand einer einzelnen Person oder Organe zu verhindern, indem die Staatsgewalt aufgeteilt wird.
Die Legislative ..
- Die gesetzgebende Gewalt
- Das Parlament mit zwei gleichberechtigten Kammern
Die Exekutive ..
- Die ausführende Gewalt
- Der Bundesrat, bestehend aus sieben gleichberechtigten Personen
Die Judikative ..
- Die rechtssprechende Gewalt
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitzen in Lausanne, Bellinzona, Luzern und St.Gallen
Die gesetzgebende Gewalt
Nationalrat
Die Bundesversammlung, das Parlament, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern. Die grössere, der sogenannte Nationalrat, setzt sich aus 200 Volksvertretern zusammen. Gewählt werden diese Verteter auf kantonaler Ebene. Die Anzahl Nationalräte, die ein Kanton stellt entspricht in etwa der Bevölkerungszahl der einzelnen Kantone. Da das System der Sitzverteilung aber sehr träge ist, hinkt die Verteilung der Bevölkerungsentwicklung um einiges nach. Kleine Kantone haben momentan eher zu viele Sitze inne. Der Nationalrat wird in den Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
Ständerat
Der Ständerat (Stand = Kanton) setzt sich aus 46 Abgeordneten zusammen. Auch diese sogenantten Kantonsvertreter werden vom Volk auf kantonaler Ebene. Die Zahl 46 ist natürlich kein Zufall, 23 Kantone = 46 Vertreter. Die sogenannten Vollkantone stellen zwei, die Halbkantone einen Vertreter. Der Ständerat entspricht also in keinster Weise der Grösse der Kantone, sondern wiederspiegelt vielmehr den Föderalismus im Schweizerischen Staatenbund. Jeder Kanton hat dasselbe Gewicht. Die Ständeräte werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt (ausser im Kanton Jura).
Damit ein Gesetz oder ein Beschluss umgesetzt werden kann, müssen beide dieser Kammern zustimmen. Zudem steht jedem Angehörigen einer dieser Kammern das Recht zu, neue Gesetze und Beschlüse zu initiieren. Dieses Recht wird Initiativrecht genannt und ist in der Verfassung verankert.
Präsident des Stände- bzw. Nationalrates
Das Präsidium des Stände- bzw. Nationalrates wird im Rotationsprinzip besetzt, d.h. jedes Jahr werden National- und Ständerat von anderen Ratsmitgliedern präsidiert. Der Präsident des Nationalrats ist der höchste Schweizer und nicht etwa der Bundespräsident.
Milizparlament
Das Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst fast alle National- und Ständeräte üben ihr Mandat nicht als Vollzeitjob aus. Sie erhalten vom Staat keinen Lohn, sondern unter anderem Sitzungsgelder, Reisegelder, etc. Ein Nationalrates erhält rund 100’000 Franken pro Jahr. Ständeräte kommen wegen der häufigeren Sitzungen auf einen etwas höheren Betrag.
Die Bundesversammlung
Die beiden Parlamentskammern National- und Ständerat beraten unter anderem sämtliche Verfassungsänderungen, entscheiden über Gesetzesänderungen und üben die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung aus. Einmal jährlich tritt die vereinigte Bundesversammlung zusammen, um den Bundespräsidenten und dessen Stellvertreter zu wählen. Weiter müssen sich die Mitglieder des Bundesrats alle vier Jahre neu wählen lassen. Die Bundesversammlung wählt zudem:
- den Bundesrat (Exekutive)
- das Bundesgericht (Judikative)
- den Bundespräsidenten (Vorsteher der Bundesversammlung und der höchste Politiker),
- den Vizepräsidenten
- den Bundeskanzler (Stabsschef)
- in Krisenzeiten einen General der Armee.
Die rechtssprechende Gewalt
Das Bundesgericht
Mit der Schaffung des schweizerischen Bundesstaates wurde 1848 auch ein Bundesgericht eingesetzt, das aus elf Mitgliedern bestand. Es handelte sich damals indessen um ein nichtständiges Gericht, das auf Einberufung durch den Präsidenten zusammentrat. Die Totalrevision der Bundesverfassung im Jahre 1874 und die damit verbundene Forderung nach vermehrter Rechtseinheit brachte ein neues ständiges Bundesgericht mit erweitertem Aufgabenkreis und Sitz in Lausanne. Inzwischen hat sich die Zahl der Richter von neun im Jahre 1875 auf heute 30 erhöht.
Souveräne Kantone
Eigenartig ist die prozessuale Stellung des Bundesgerichts. Die Kantone sind im Gebiete der Gerichtsorganisation und des Prozessrechts weitgehend souverän geblieben. Es bestehen daher 26 verschiedene Gerichtsorganisationen und Gerichtsverfahrensordnungen, die sich zum Teil auch in wesentlichen Punkten unterscheiden. Die Wege, die der Bürger durchlaufen muss, um schliesslich an das Bundesgericht gelangen zu können, können daher recht unterschiedlich sein.
Das schweizerische Bundesgericht
Standorte
Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitzen in Lausanne, Bellinzona (seit April 2004) und in St.Gallen sowie dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern. Die Wahl der Richter erfolgt durch die Bundesversammlung.
Wahl der Richter
Die Wahl der Bundesrichter nimmt die Vereinigte Bundesversammlung vor. Dabei wird auf eine ausgeglichene Verteilung der Sitze unter die verschiedenen Sprachen, Konfessionen, Parteien und Kantone geachtet. Die grossen Bundesratsparteien stellen die überwiegende Zahl der Richter. Die Mitglieder des Bundesgerichts waren zu einem grossen Teil vorher Mitglieder eines kantonalen Obergerichts, einzelne waren bis zu ihrer Wahl ins Bundesgericht als selbständige Rechtsanwälte tätig oder unterrichteten als Professoren an einer juristischen Fakultät.
Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne besteht aus 30 hauptamtlichen sowie 15 ordentlichen und 15 außerordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern und -richterinnen. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die Amtliche Sammlung der Schweizerischen Bundesgerichtsentscheide gilt als Leitlinie für sämtliche Gerichtsentscheidungen in der schweizerischen Eidgenossenschaft.
Eidgenössisches Versicherungsgericht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern ist die letzte Instanz im Bereich der Sozialversicherungen (AHV, IV, BVG, AVIG, UVG und EO), sowie bei sämtlichen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Es besteht aus 11 vollamtlichen Richterinnen und Richtern.
Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona besteht aus 11 Richterinnen und Richtern und ist die höchste Instanz bei Strafgesetz-Fragen.
Die Exekutive
Die ausführende Gewalt
Der Bundesrat, bestehend aus sieben gleichberechtigten Personen (Kollegialitätprinzip), welche alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden, regiert das Land und vertritt dieses nach Aussen als Kollektiv. Der Bundespräsident wird alljährlichen nach dem Rotationsprinzip aus dem und vom Bundesrat gewählt und präsidiert die Bundesregierung. Er übt aber nicht die Pflichten eines Staatsoberhauptes aus sondern ist der primus inter pares, der Erste unter Gleichen.
Konkordanz - Zauberformel
Es gilt die sogenannte Konkordanz. Wird vom Bundesrat ein Beschluss gefasst, muss dieser von jedem Mitglied des Bundesrates, egal welcher Partei er oder sie angehört, an der Öffentlichkeit vertreten werden. Zwischen 1959 und 2003 wurde die Konkordanz durch die sogenannte Zauberformel gewahrt. Egal wie die Bundesversammlung zusammengesetzt war, es wurden immer zwei Bundesräte der CVP, der FDP und der SP und einer der SVP gewählt. Egal wieviele oder wiewenige Stimmbürger eine Partei unterstützten, die Exekutive wurde immer gleich zusammengesetzt. Im Dezember 2003 wurde diese Zauberformel aber gesprengt, da die SVP, welche in den letzten Jahren immer mehr Wählerzustrom hatte, einen zweiten Bundesratssitz forderte und diesen auf Kosten der schwächelnden CVP auch erhielt.
Wahl zum Bundesrat
Die Mitglieder des Bundesrats werden vom Parlament gewählt. Theoretisch kann jeder Schweizerbürger gewählt werden. In der Praxis wurde bisher meistens ein Kandidat gewählt, der von der Partei, deren Bundesratssitz neu zu besetzen ist, vorgeschlagen wurde.